![]() Am 13. Juli 2005 sind das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Netzentgelt- und Zugangsverordnungen Gas und Strom in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Das neue Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet alle Netzbetreiber, ihre Netze diskriminierungsfrei allen Kunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt. Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Strombelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite. Im Bereich »Netze« finden Sie Informationen zum Übertragungsnetz und zu den Verteilungsnetzen der Stadtwerke Prenzlau GmbH. Sie erhalten aktuelle Informationen und Preisblätter zum Thema Netznutzung im Verteilernetz der Stadtwerke Prenzlau GmbH. Sie planen zu Bauen?
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