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ALLES RUND UM DIE SPARTE EEG / KWK

Die Stadtwerke Prenzlau setzen sich aktiv für eine nachhaltige Energieversorgung ein und ermöglichen ihren Kunden daher auch, Strom aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Hierbei spielen insbesondere die EEG- und KWK-Anlagen eine wichtige Rolle.

Insgesamt legen die Stadtwerke Prenzlau großen Wert auf eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung. Durch den Ausbau von EEG- und KWK-Anlagen sowie die Förderung von Ökostrom leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und setzen sich für eine nachhaltige Zukunft ein.

SPRECHEN SIE MIT UNS!

Sie bauen sich ein eigenes Zuhause oder möchten modernisieren? Die Stadtwerke Prenzlau begleiten und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben. Die termingerechte Herstellung der Netzanschlüsse setzt insbesondere eine rechtzeitige Planung und Abstimmung voraus. Daher empfehlen wir Ihnen, sich gleich nach Erteilung der Baugenehmigung mit uns in Verbindung zu setzen. Wir beraten Sie und erstellen Ihnen Angebote, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen.

Die fachgerechte und sichere Hauseinführung der Anschlussleitungen für die Versorgungsmedien Strom, Gas, Wasser, Wärme und Telekommunikation ist Aufgabe des Bauherren. Die Stadtwerke Prenzlau setzen hier auf Mehrspartenhauseinführungen (MSH). Aber auch für ein einzelnes Medium haben wir die richtige technische Lösung. Wir sind Ihre Ansprechpartner für alle Netzanschlüsse.

Wir beraten Sie gern!

 

Dokumente zum Netzzugang EEG / KWK

Netzsicherheitsmanagement (NSM)

Das Lastverhalten der Stadtwerke Prenzlau GmbH ist u. a. abhängig von der Jahres- und auch Tageszeit. Auf Grund des nicht planbaren/stochastischen Verhaltens der Einspeisung aus erneuerbaren Energien kommt es immer häufiger zu Rückspeisungen über das Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Prenzlau GmbH in die vorgelagerten Netzebenen. Die zu übertragenden Leistungen nehmen in einigen Netzregionen bereits heute Werte an, die die technisch zulässigen Betriebsmittelbelastungen zeitweise voll ausschöpfen. Um den Anschluss weiterer Energieerzeugungsanlagen in den hiervon besonders betroffenen Netzregionen zu gewährleisten, hat die Stadtwerke Prenzlau GmbH gemäß § 11 EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz das Netzsicherheitsmanagement (NSM) als vorübergehende Maßnahme bis zum endgültigen Netzausbau eingeführt.

Rechtliche Grundlagen NSM

Nach § 9 Nr. 1 EEG sind Anlagenbetreiber verpflichtet, Anlagen deren Leistung 100 kW übersteigt, mit einer Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung und/oder zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung, auf die der Netzbetreiber zugreifen darf, auszustatten. Diese Regelung gilt ab sofort für Energieerzeugungsanlagen mit Inbetriebnahme ab 1.1.2009.

Warum wird das NSM benötigt?

Mit Hilfe des NSM werden die Betriebsmittel vor Überlastungen geschützt. Ohne NSM könnte es z. B. bei starker Erzeugung zu Überlastung von Netzabschnitten und somit zu Versorgungsausfällen kommen. Das NSM ermöglicht eine optimale Nutzung der Netze für die Aufnahme von EEG-Strom, ohne dabei die Versorgungssicherheit zu gefährden. Einzige Alternative wäre ein Anschlussstopp bis zum Abschluss der notwendigen Netzbaumaßnahmen.

Einsatzdaten der Maßnahmen

Eine Ansicht der Maßnahmen finden Sie auf der Karte des Gasversorgungsgebietes der Stadtwerke Prenzlau GmbH.

Veröffentlichung Einspeisemanagement:
Bitte blenden Sie sich dort die Spalte "Netzbetreiber" ein und filtern Sie nach "Prenzlau". Anschließend werden Ihnen die NSM-Maßnahmen im Netzgebiet der Stadtwerke Prenzlau GmbH angezeigt.

Hinweis zum Entschädigungsanspruch: Sofern Sie einen Entschädigungsanspruch geltend machen möchten, bitten wir Sie, die Rechnung unter Angabe der Maßnahmenbezeichnung zu legen. Zur Erleichterung der Rechnungsprüfung möchten wir Sie zudem bitten, uns die Kalkulation der Ausfallarbeit zusätzlich digital - vorzugsweise in einem Excel-Format - einzureichen. Die Stadtwerke Prenzlau behält sich das Recht vor, nachträglich Änderungen der veröffentlichten Daten vorzunehmen, wenn dies zu Korrekturzwecken erforderlich sein sollte. Für die Richtigkeit übernehmen wir insoweit keine Gewähr.

Technische Umsetzung

Anlagen mit Anschluss an das Niederspannungsnetz

Das Einspeisemanagement erfolgt mittels Funkrundsteuerempfänger (FRSE) mit Regelungsstufen 0 %, 30 %, 60 % und 100 % über potenzialfreie Schließerkontakte. Beim Anlagenbetreiber empfängt ein Funkrundsteuerempfänger Langwellensignale, die die Steuerbefehle für die EEG-Anlagen enthalten.

Die Reduzierung bezieht sich auf die elektrisch installierte Nennleistung. Dabei entsprechen 100 % der vollständigen installierten Einspeiseleistung. Die notwendigen technischen Parameter und den erforderlichen Empfängertyp können Sie dem Datenblatt "Technische Spezifikation FRSE" entnehmen.

Es besteht die Möglichkeit, die entsprechenden Empfänger bei der Stadtwerke Prenzlau GmbH käuflich zu erwerben.

Grundsätzlich gilt: Der Einbau eines Funkrundsteuerempfängers, welcher die abzusendenden Steuerbefehle empfängt, wird am Übergabepunkt (Eigentumstrennungspunkt) erforderlich.

Anlagen mit Anschluss an das Mittelspannungsnetz

Für Anschlüsse im Mittelspannungsnetz setzt die Stadtwerke Prenzlau GmbH Fernwirktechnik ein. Über diese werden alle notwendigen Informationen für das Einspeisemanagement (Messwerte P und Q vom Netzanschlusspunkt, Steuerbefehle für die Regelungsstufen) zur Netzleitstelle übertragen.

Die Steuerbefehle werden in folgenden Stufen realisiert:

  • Keine Reduzierung: entspricht dem Freigabesignal zur Einspeisung der Gesamtnennleistung
  • Reduzierung auf mindestens 60 % bezogen auf die Gesamtnennleistung der Erzeugungsanlage
  • Reduzierung auf mindestens 30 % bezogen auf die Gesamtnennleistung der Erzeugungsanlage
  • Reduzierung auf 0 % bezogen auf die Gesamtnennleistung der Erzeugungsanlage
  • NOT-AUS: Ausschaltung, die zur Netztrennung der Erzeugungsanlage führt

Die Messwerte sind der Stadtwerke Prenzlau GmbH als mA-Schnittstelle zur Verfügung zu stellen. Die übertragungstechnische Anbindung der Fernwirktechnik bis zur Netzleitstelle erfolgt durch den Netzbetreiber. Dem Anlagenbetreiber obliegt die Weiterleitung der Wirkleistungsbefehle zu der Windparksteuerung bzw. zu den einzelnen Erzeugungseinheiten.

Es besteht die Möglichkeit, die Fernwirkanlage bei der Stadtwerke Prenzlau GmbH käuflich zu erwerben.

Bitte beachten Sie: Die Anforderungen von § 9 EEG sind erst dann erfüllt, wenn die Fernwirktechnik ordnungsgemäß installiert und der Nachweis der Reduzierungsmöglichkeit der Anlagen erbracht wurde.

UckerStrom® und Markt

Sollten Sie online noch nicht alle Fragen beantwortet bekommen haben, freuen wir uns, Sie in einem unserer UckerStrom® | Märkte begrüßen zu dürfen. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei allen Anliegen.

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