Ein Bild von einer brennenden Gasflamme auf einem Herd in einer Detailaufnahme.
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SPARTE GAS

Als Grundversorger der Stadt Prenzlau sichern die Stadtwerke Prenzlau eine stabile Energieversorgung und sichere Instandhaltung Netz-Infrastruktur in der Region. So ermöglichen wir Netzzugänge und -anschlüsse an unser Gasnetz für alle unsere Kunden.

SPRECHEN SIE MIT UNS!

Sie bauen sich ein eigenes Zuhause oder möchten modernisieren? Die Stadtwerke Prenzlau begleiten und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben. Die termingerechte Herstellung der Netzanschlüsse setzt insbesondere eine rechtzeitige Planung und Abstimmung voraus. Daher empfehlen wir Ihnen, sich gleich nach Erteilung der Baugenehmigung mit uns in Verbindung zu setzen. Wir beraten Sie und erstellen Ihnen Angebote, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen.

Die fachgerechte und sichere Hauseinführung der Anschlussleitungen für die Versorgungsmedien Strom, Gas, Wasser, Wärme und Telekommunikation ist Aufgabe des Bauherren. Die Stadtwerke Prenzlau setzen hier auf Mehrspartenhauseinführungen (MSH). Aber auch für ein einzelnes Medium haben wir die richtige technische Lösung. Wir sind Ihre Ansprechpartner für alle Netzanschlüsse.

Entgeltveröffentlichung nach GasNEV und EnWG

Hier finden Sie Preisblätter sowie voraussichtliche Entgelte für die Netznutzung Erdgas der Stadtwerke Prenzlau.

Mehr- und Mindermengenabrechnung

Die Preise für die Berechnung der Mehr- und Mindermengen im Bereich SLP setzen sich aus dem Durchschnitt der von GASPOOL veröffentlichten arithmetischen Monatsmittelwerte für Ausgleichsenergie für den Rechnungszeitraum zusammen.

Verträge und Verfahren

Kooperationsvereinbarung und Netzzugang

Die Stadtwerke Prenzlau GmbH hat am 25. September 2006 die Vereinbarung zur Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen unterzeichnet.

Zur vertraglichen Gestaltung des Netzzugangs ab 01. Oktober 2006 auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung und zum Netzanschluss von Letztverbrauchern gelten die in der Anlage 3 der aktuell gültigen Kooperationsvereinbarung genannten Verträge und Bedingungen.

Technische Mindestanforderungen

Die technischen Mindestanforderungen nach EnWG § 19 für die Auslegung und den Betrieb von Anschlüssen und Anlagen der Erdgasversorgung im Netz der Stadtwerke Prenzlau GmbH richten sich nach den folgenden Verordnungen und Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung:

  • Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
  • Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Prenzlau zur NDAV
  • Technische Anschlussbedingungen | Gas Hausanschluss
  • Technische Anschlussbedingungen | Gas Installation
  • DVGW-Regeln, insbesondere G2000
  • Gesetz über das Mess- und Eichwesen
  • Eichordnung
  • PTB-Richtlinien

An den Einspeisepunkten des Versorgungsnetzes der Stadtwerke Prenzlau GmbH muss das zu transportierende Erdgas in solcher Form bereitstehen, dass es ohne zusätzliche Maßnahmen in das Netz übernommen werden kann. Die Gasbeschaffenheit an allen Einspeisepunkten richtet sich nach dem DVGW-Arbeitsblatt G260, Gruppe H. Grundlage für die Beschaffenheit von Gasen aus regenerativen Quellen ist das DVGW-Arbeitsblatt G 262.

Informationen über geplante oder durchgeführte Änderungen wesentlicher Dienstleistungen oder Bedingungen:
Weder wurden die für den Netzzugang wesentlichen Dienstleistungen oder Bedingungen geändert, noch ist eine solche Änderung geplant.

Verfahrensspezifische Parameter

Gemäß der Kooperationsvereinbarung Gas (speziell: Leitfaden Abwicklung von Standardlastprofilen Gas) sind Netzbetreiber verpflichtet, zum angewendeten SLP-Verfahren die sogenannten „verfahrensspezifischen Parameter“ auf Ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Ab dem 1. September 2023 kommt im Netzgebiet der Stadtwerke Prenzlau GmbH für SLP-Allokationen die Anwendung der sogenannten Gasprognosetemperatur (GPT) zum Einsatz, die im BDEW-Leitfaden „Abwicklung von Standardlastprofilen Gas“ (Kapitel 3.5.3) als Anlage zur KoV XIII vom 31.03.2022 verankert ist.

Die GPT berücksichtigt die in einem Netzgebiet relevanten meteorologischen Einflussgrößen (Prädikatoren) auf das Verbrauchsverhalten der SLP-Gaskunden. Die GPT wird von der vantago GmbH netzbetreiberindividuell berechnet und den Netzbetreibern für die SLP-Allokation zur Verfügung gestellt.

Technische Mindestanforderungen

An den Einspeisepunkten des Versorgungsnetzes der Stadtwerke Prenzlau GmbH muss das zu transportierende Erdgas in solcher Form bereitstehen, dass es ohne zusätzliche Maßnahmen in das Netz übernommen werden kann.

Die Gasbeschaffenheit an allen Einspeisepunkten richtet sich nach dem DVGW-Arbeitsblatt G260, Gruppe H. Grundlage für die Beschaffenheit von Gasen aus regenerativen Quellen ist das DVGW-Arbeitsblatt G 262.


Verordnungen und Bedingungen

Die technischen Mindestanforderungen nach EnWG § 19 für die Auslegung und den Betrieb von Anschlüssen und Anlagen der Erdgasversorgung im Netz der Stadtwerke Prenzlau GmbH richten sich nach den folgenden Verordnungen und Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung:

  • Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
  • Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Prenzlau zur NDAV
  • Technische Anschlussbedingungen | Gas Hausanschluss
  • Technische Anschlussbedingungen | Gas Installation
  • DVGW-Regeln, insbesondere G2000
  • Gesetz über das Mess- und Eichwesen
  • Eichordnung
  • PTB-Richtlinien

Informationen über geplante oder durchgeführte Änderungen

Wesentliche Dienstleistungen oder Bedingungen für den Netzzugang:
Weder wurden die für den Netzzugang wesentlichen Dienstleistungen oder Bedingungen geändert, noch ist eine solche Änderung geplant.

Instandhaltungsmaßnahmen

Vorgesehene kapazitätsrelevante Instandhaltungsarbeiten, die durch die Stadtwerke Prenzlau GmbH initiiert werden (gem. GasNZV §20 (1) lit. 7):
Derzeit sind keine kapazitätsrelevanten Arbeiten geplant.

Veröffentlichungsdaten

Der Netzbetrieb der Stadtwerke Prenzlau GmbH betreibt ein örtliches Erdgasverteilungsnetz und stellt dieses auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (EnWG), der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) vom 25. Juli 2005 sowie der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 1. November 2006 den Netznutzern diskriminierungsfrei zur Verfügung.

Marktgebiet & Netzkarte

Das Netzgebiet der Stadtwerke Prenzlau GmbH befindet sich im Marktgebiet der Trading Hub Europe GmbH. Unsere Netzkunden sind ausschließlich diesem Marktgebiet zugeordnet.

Gemeinsame Gasnetzkarte für Deutschland nach GasNZV § 22:
Zur Gasnetzkarte

Vorgelagertes Netz

Das vorgelagerte Netz wird an allen Netzkopplungspunkten betrieben von:

E.DIS AG
Langewahler Straße 60
15517 Fürstenwalde / Spree
Tel.: 03361 70-0
Web: www.e-dis.de

Downloads gemäß GasNEV

Nachfolgend sind die Veröffentlichungsdaten nach § 23 Abs. 4 Nr. 3 - 4 GasNEV und § 27 Abs. 2 Nr. 1 - 5 GasNEV der Stadtwerke Prenzlau GmbH zum Download bereitgestellt.

Netzbeschreibung gem. §20 Abs. 1 lit. 1-4 GasNZV

Die Stadtwerke Prenzlau GmbH betreiben Hoch-, Mittel- und Niederdruck-Gasversorgungsnetze, wobei die Druckstufen wie folgt abgegrenzt sind:

  • Hochdruck: > 1 bar
  • Mitteldruck: ≥ 0,1 bar, ≤ 1 bar
  • Niederdruck: < 0,1 bar

Abrechnungsbrennwerte Gas

Bereich Netz der SW Prenzlau

Stand: 10.06.2026
Entwicklung der Zustandszahlen in den Netzgebieten I bis V
Monat Netzgebiet I Netzgebiet II Netzgebiet III Netzgebiet IV Netzgebiet V
Jahr 2026
Januar 2026 11,483 11,480 11,480 11,480 11,480
Jahr 2025
Dezember 2025 11,487 11,483 11,483 11,483 11,483
November 25 11,528 11,520 11,520 11,520 11,520
Oktober 2025 11,484 11,484 11,484 11,484 11,484
September 25 11,374 11,376 11,376 11,376 11,376
August 2025 11,393 11,393 11,393 11,393 11,393
Juli 2025 11,391 11,391 11,391 11,391 11,391
Juni 25 11,422 11,422 11,422 11,422 11,422
Mai 25 11,422 11,422 11,422 11,422 11,422
April 25 11,508 11,504 11,504 11,504 11,504
März25 11,480 11,480 11,480 11,480 11,480
Februar 25 11,456 11,454 11,454 11,454 11,454
Januar 25 11,448 11,446 11,446 11,446 11,446
Jahr 2024
Dezember 24 11,472 11,469 11,469 11,469 11,469

Für den Standort Prenzlau und Umgebung beträgt die Zustandszahl 0,968.

Grundversorgung

Grundversorger gem. EnWG § 36

§ 36 Energiewirtschaftsgesetz Abs. 2, Satz 1

(2) Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Der Grundversorger im Gasversorgungsnetz des Netzgebietes der Stadtwerke Prenzlau ist vom 01. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 der nachfolgend aufgeführte Energielieferant:

Stadtwerke Prenzlau GmbH
Freyschmidtstraße 20
17291 Prenzlau

Das Netzgebiet der Stadtwerke Prenzlau umfasst folgende Stadt-, Orts- und Gemeindeteile:

Stadt Prenzlau Alexanderhof mit Bündigershof und Ewaldshof Blindow Dauer Dedelow mit Ellingen und Steinfurth Güstow mit Mühlhof Klinkow mit Basedow Schönwerder Seelübbe mit Augustenfelde, Dreyershof und Magnushof Stegemannshof Wollenthin

»Haushaltskunden« im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

UckerStrom® und Markt

Sollten Sie online noch nicht alle Fragen beantwortet bekommen haben, freuen wir uns, Sie in einem unserer UckerStrom® | Märkte begrüßen zu dürfen. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei allen Anliegen.

Prenzlau

Marktberg 12
Montag
08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr

Templin

Am Markt 17
Dienstag
08:00 - 13:00 Uhr 13:45 - 18:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 13:00 Uhr 13:45 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr

Lychen

Am Markt 8b
Montag
08:00 - 13:00 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr

Ueckermünde

Ueckerstraße 76
Dienstag
08:00 - 13:00 Uhr 13:45 - 18:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 13:00 Uhr 13:45 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr

Strasburg

Am Markt 22
Montag
08:00 - 11:30 Uhr 12:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 11:30 Uhr 12:00 - 17:00 Uhr

DIREKT ERREICHBAR

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