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SPARTE GAS

Als Grundversorger der Stadt Prenzlau sichern die Stadtwerke Prenzlau eine stabile Energieversorgung und sichere Instandhaltung Netz-Infrastruktur in der Region. So ermöglichen wir Netzzugänge und -anschlüsse an unser Gasnetz für alle unsere Kunden.

Dokumente zum Netzzugang Gas

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Herstellung Netzanschluss Gas

Die Niederdruckanschlussverordnung und die Ergänzenden Bedingungen gelten für alle Netzanschlussverhältnisse, die einen Anschluss an das Gasversorgungsnetz in Niederdruck nutzen.

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Mehr- und Mindermengenabrechnung

Die Preise für die Berechnung der Mehr- und Mindermengen im Bereich SLP setzen sich aus dem Durchschnitt der von GASPOOL veröffentlichten arithmetischen Monatsmittelwerte für Ausgleichsenergie für den Rechnungszeitraum zusammen.

Mehr- und Mindermengenabrechnung

 im Bereich SLP – via www.tradinghub.eu/de

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Verträge und Verfahren

Die Stadtwerke Prenzlau GmbH hat am 25. September 2006 die Vereinbarung zur Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen unterzeichnet. Zur vertraglichen Gestaltung des Netzzugangs ab 01. Oktober 2006 auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung und zum Netzanschluss von Letztverbrauchern gelten die in der Anlage 3 der aktuell gültigen Kooperationsvereinbarung genannten Verträge und Bedingungen.

 

Technische Mindestanforderungen

Die technischen Mindestanforderungen nach EnWG § 19 für die Auslegung und den Betrieb von Anschlüssen und Anlagen der Erdgasversorgung im Netz der Stadtwerke Prenzlau GmbH richten sich nach den folgenden Verordnungen und Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung:


  • Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
  • Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Prenzlau zur NDAV
  • Technische Anschlussbedingungen | Gas Hausanschluss
  • Technische Anschlussbedingungen | Gas Installation
  • DVGW-Regeln, insbesondere G2000
  • Gesetz über das Mess- und Eichwesen
  • Eichordnung
  • PTB-Richtlinien

An den Einspeisepunkten des Versorgungsnetzes der Stadtwerke Prenzlau GmbH muss das zu transportierende Erdgas in solcher Form bereitstehen, dass es ohne zusätzliche Maßnahmen in das Netz übernommen werden kann. Die Gasbeschaffenheit an allen Einspeisepunkten richtet sich nach dem DVGW-Arbeitsblatt G260, Gruppe H. Grundlage für die Beschaffenheit von Gasen aus regenerativen Quellen ist das DVGW-Arbeitsblatt G 262.

Informationen über geplante oder durchgeführte Änderungen der für den Netzzugang wesentlichen Dienstleistungen oder Bedingungen

Weder wurden die für den Netzzugang wesentlichen Dienstleistungen oder Bedingungen geändert, noch ist eine solche Änderung geplant.


Verfahrensspezifische Parameter

Gemäß der Kooperationsvereinbarung Gas (speziell: Leitfaden Abwicklung von Standardlastprofilen Gas) sind Netzbetreiber verpflichtet, zum angewendeten SLP-Verfahren die sogenannten „verfahrensspezifischen Parameter“ auf Ihrer Internetseite zu veröffentlichen.


Ab dem 1. September 2023 kommt im Netzgebiet der Stadtwerke Prenzlau GmbH für SLP-Allokationen die Anwendung der sogenannten Gasprognosetemperatur (GPT) zum Einsatz, die im BDEW-Leitfaden „Abwicklung von Standardlastprofilen Gas“ (Kapitel 3.5.3) als Anlage zur KoV XIII vom 31.03.2022 verankert ist.


Die GPT berücksichtigt die in einem Netzgebiet relevanten meteorologischen Einflussgrößen (Prädikatoren) auf das Verbrauchsverhalten der SLP-Gaskunden. Die GPT wird von der vantago GmbH netzbetreiberindividuell berechnet und den Netzbetreibern für die SLP-Allokation zur Verfügung gestellt.

 

Technische Mindestanforderungen

An den Einspeisepunkten des Versorgungsnetzes der Stadtwerke Prenzlau GmbH muss das zu transportierende Erdgas in solcher Form bereitstehen, dass es ohne zusätzliche Maßnahmen in das Netz übernommen werden kann. Die Gasbeschaffenheit an allen Einspeisepunkten richtet sich nach dem DVGW-Arbeitsblatt G260, Gruppe H. Grundlage für die Beschaffenheit von Gasen aus regenerativen Quellen ist das DVGW-- Arbeitsblatt G 262.

Die technischen Mindestanforderungen nach EnWG § 19 für die Auslegung und den Betrieb von Anschlüssen und Anlagen der Erdgasversorgung im Netz der Stadtwerke Prenzlau GmbH richten sich nach den folgenden Verordnungen und Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung:

  • Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
  • Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Prenzlau zur NDAV
  • Technische Anschlussbedingungen | Gas Hausanschluss
  • Technische Anschlussbedingungen | Gas Installation
  • DVGW-Regeln, insbesondere G2000
  • Gesetz über das Mess- und Eichwesen
  • Eichordnung
  • PTB-Richtlinien

Informationen über geplante oder durchgeführte Änderungen der für den Netzzugang, wesentlichen Dienstleistungen oder Bedingungen

Weder wurden die für den Netzzugang wesentlichen Dienstleistungen oder Bedingungen geändert, noch ist eine solche Änderung geplant.

Instandhaltungsmaßnahmen

Vorgesehene kapazitätsrelevante Instandhaltungsarbeiten, die durch die Stadtwerke Prenzlau GmbH initiiert werden (gem. GasNZV §20 (1) lit. 7): Derzeit sind keine kapazitätsrelevanten Arbeiten geplant.

Veröffentlichungsdaten

Der Netzbetrieb der Stadtwerke Prenzlau GmbH betreibt ein örtliches Erdgasverteilungsnetz und stellt dieses auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (EnWG), der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) vom 25. Juli 2005 sowie der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 1. November 2006 den Netznutzern diskriminierungsfrei zur Verfügung.

Gemeinsame Gasnetzkarte für Deutschland nach GasNZV § 22:

 

www.gasnetzkarte.de 

 

Das Netzgebiet der Stadtwerke Prenzlau GmbH befindet sich im Marktgebiet der Trading Hub Europe GmbH. Unsere Netzkunden sind ausschließlich dem Marktgebiet der Trading Hub Europe GmbH zugeordnet. Das vorgelagerte Netz wird an allen Netzkopplungspunkten betrieben von:

 

E.DIS AG
Langewahler Straße 60
15517 Fürstenwalde / Spree
Tel.: 03361 70-0
www.e-dis.de




Nachfolgend sind die Veröffentlichungsdaten nach §23 Abs. 4 Nr. 3 - 4 GasNEV und § 27 Abs. 2 Nr. 1 - 5 
GasNEV der Stadtwerke Prenzlau GmbH zum Download.

Netzkopplungspunkte (NKP)


Nachfolgend sind die wesentlichen technischen Daten der Netzkopplungspunkte (NKP) bzw. Gasübernahmestationen aufgeführt. Aufgrund der Netztopologie können nicht alle Kunden von jedem Netzkopplungspunkt aus versorgt werden.


Informationen zu den Netzkoppelpunkten finden Sie hier.

 

Netzstrukturdaten 2024

 

Informationen zu den Netzstrukturdaten finden Sie hier.


Netzbeschreibung gem. §20 Abs. 1 lit. 1-4 GasNZV

Die Stadtwerke Prenzlau GmbH betreiben Hoch-, Mittel- und Niederdruck-Gasversorgungsnetze, wobei die Druckstufen wie folgt abgegrenzt sind: Hochdruck > 1 bar | Mitteldruck ≥ 0,1 bar, ≤ 1 bar | Niederdruck < 0,1 bar

Abrechnungsbrennwerte Gas
Bereich Netz der SW Prenzlau

Monat

Netzgebiet I

Netzgebiet II

Netzgebiet III

Netzgebiet IV

Netzgebiet V

Jun 24

11,408

11,400

11,400

11,400

11,400

Jul 24

11,305

11,297

11,297

11,297

11,297

Aug 24

11,246

11,246

11,246

11,246

11,246

Sep 24

11,430

11,436

11,436

11,436

11,436

Okt 24

11,446

11,446

11,446

11,446

11,446

Nov 24

11,453

11,451

11,451

11,451

11,451

Dez 24

11,472

11,469

11,469

11,469

11,469

Jan 25

11,448

11,446

11,446

11,446

11,446

Feb 25

11,456

11,454

11,454

11,454

11,454

Mrz 25

11,480

11,480

11,480

11,480

11,480

Apr 25

11,508

11,504

11,504

11,504

11,504

Mai 25

11,474

11,470

11,470

11,470

11,470

Jun 25

11,422

11,422

11,422

11,422

11,422

Jul 25

11,391

11,391

11,391

11,391

11,391

Für den Standort Prenzlau und Umgebung beträgt die Zustandszahl 0,968 .

Grundversorgung

Grundversorger gem. EnWG § 36
§ 36 Energiewirtschaftsgesetz
Abs. 2, Satz 1

(2) Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Der Grundversorger im Gasversorgungsnetz des Netzgebietes der Stadtwerke Prenzlau ist vom 01. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 der nachfolgend aufgeführte Energielieferant:

Stadtwerke Prenzlau GmbH
Freyschmidtstraße 20
17291 Prenzlau

Das Netzgebiet der Stadtwerke Prenzlau umfasst folgende Stadt,- Orts- und Gemeindeteile:

Stadt Prenzlau | Alexanderhof mit Bündigershof und Ewaldshof | Blindow | Dauer | Dedelow mit Ellingen und Steinfurth
Güstow mit Mühlhof | Klinkow mit Basedow | Schönwerder | Seelübbe mit Augustenfelde, Dreyershof und Magnushof
Stegemannshof | Wollenthin

»Haushaltskunden« im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend
für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch
für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

ALLES RUND UM IHREN NETZZUGANG

Sie bauen sich ein eigenes Zuhause oder möchten modernisieren? Die Stadtwerke Prenzlau begleiten und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben. Die termingerechte Herstellung der Netzanschlüsse setzt insbesondere eine rechtzeitige Planung und Abstimmung voraus. Daher empfehlen wir Ihnen, sich gleich nach Erteilung der Baugenehmigung mit uns in Verbindung zu setzen. Wir beraten Sie und erstellen Ihnen Angebote, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen.

Die fachgerechte und sichere Hauseinführung der Anschlussleitungen für die Versorgungsmedien Strom, Gas, Wasser, Wärme und Telekommunikation ist Aufgabe des Bauherren. Die Stadtwerke Prenzlau setzen hier auf Mehrspartenhauseinführungen (MSH). Aber auch für ein einzelnes Medium haben wir die richtige technische Lösung. Wir sind Ihre Ansprechpartner für alle Netzanschlüsse.

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