SPARTE GAS
Als Grundversorger der Stadt Prenzlau sichern die Stadtwerke Prenzlau eine stabile Energieversorgung und sichere Instandhaltung Netz-Infrastruktur in der Region. So ermöglichen wir Netzzugänge und -anschlüsse an unser Gasnetz für alle unsere Kunden.
SPRECHEN SIE MIT UNS!
Sie bauen sich ein eigenes Zuhause oder möchten modernisieren? Die Stadtwerke Prenzlau begleiten und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben. Die termingerechte Herstellung der Netzanschlüsse setzt insbesondere eine rechtzeitige Planung und Abstimmung voraus. Daher empfehlen wir Ihnen, sich gleich nach Erteilung der Baugenehmigung mit uns in Verbindung zu setzen. Wir beraten Sie und erstellen Ihnen Angebote, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen.
Die fachgerechte und sichere Hauseinführung der Anschlussleitungen für die Versorgungsmedien Strom, Gas, Wasser, Wärme und Telekommunikation ist Aufgabe des Bauherren. Die Stadtwerke Prenzlau setzen hier auf Mehrspartenhauseinführungen (MSH). Aber auch für ein einzelnes Medium haben wir die richtige technische Lösung. Wir sind Ihre Ansprechpartner für alle Netzanschlüsse.
Herstellung Netzanschluss Gas
Entgeltveröffentlichung nach GasNEV und EnWG
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Mehr- und Mindermengenabrechnung
Verträge und Verfahren
Kooperationsvereinbarung und Netzzugang
Die Stadtwerke Prenzlau GmbH hat am 25. September 2006 die Vereinbarung zur Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen unterzeichnet.
Zur vertraglichen Gestaltung des Netzzugangs ab 01. Oktober 2006 auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung und zum Netzanschluss von Letztverbrauchern gelten die in der Anlage 3 der aktuell gültigen Kooperationsvereinbarung genannten Verträge und Bedingungen.
Technische Mindestanforderungen
Die technischen Mindestanforderungen nach EnWG § 19 für die Auslegung und den Betrieb von Anschlüssen und Anlagen der Erdgasversorgung im Netz der Stadtwerke Prenzlau GmbH richten sich nach den folgenden Verordnungen und Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung:
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Prenzlau zur NDAV
- Technische Anschlussbedingungen | Gas Hausanschluss
- Technische Anschlussbedingungen | Gas Installation
- DVGW-Regeln, insbesondere G2000
- Gesetz über das Mess- und Eichwesen
- Eichordnung
- PTB-Richtlinien
An den Einspeisepunkten des Versorgungsnetzes der Stadtwerke Prenzlau GmbH muss das zu transportierende Erdgas in solcher Form bereitstehen, dass es ohne zusätzliche Maßnahmen in das Netz übernommen werden kann. Die Gasbeschaffenheit an allen Einspeisepunkten richtet sich nach dem DVGW-Arbeitsblatt G260, Gruppe H. Grundlage für die Beschaffenheit von Gasen aus regenerativen Quellen ist das DVGW-Arbeitsblatt G 262.
Weder wurden die für den Netzzugang wesentlichen Dienstleistungen oder Bedingungen geändert, noch ist eine solche Änderung geplant.
Verfahrensspezifische Parameter
Gemäß der Kooperationsvereinbarung Gas (speziell: Leitfaden Abwicklung von Standardlastprofilen Gas) sind Netzbetreiber verpflichtet, zum angewendeten SLP-Verfahren die sogenannten „verfahrensspezifischen Parameter“ auf Ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Ab dem 1. September 2023 kommt im Netzgebiet der Stadtwerke Prenzlau GmbH für SLP-Allokationen die Anwendung der sogenannten Gasprognosetemperatur (GPT) zum Einsatz, die im BDEW-Leitfaden „Abwicklung von Standardlastprofilen Gas“ (Kapitel 3.5.3) als Anlage zur KoV XIII vom 31.03.2022 verankert ist.
Die GPT berücksichtigt die in einem Netzgebiet relevanten meteorologischen Einflussgrößen (Prädikatoren) auf das Verbrauchsverhalten der SLP-Gaskunden. Die GPT wird von der vantago GmbH netzbetreiberindividuell berechnet und den Netzbetreibern für die SLP-Allokation zur Verfügung gestellt.
Technische Mindestanforderungen
An den Einspeisepunkten des Versorgungsnetzes der Stadtwerke Prenzlau GmbH muss das zu transportierende Erdgas in solcher Form bereitstehen, dass es ohne zusätzliche Maßnahmen in das Netz übernommen werden kann.
Die Gasbeschaffenheit an allen Einspeisepunkten richtet sich nach dem DVGW-Arbeitsblatt G260, Gruppe H. Grundlage für die Beschaffenheit von Gasen aus regenerativen Quellen ist das DVGW-Arbeitsblatt G 262.
Verordnungen und Bedingungen
Die technischen Mindestanforderungen nach EnWG § 19 für die Auslegung und den Betrieb von Anschlüssen und Anlagen der Erdgasversorgung im Netz der Stadtwerke Prenzlau GmbH richten sich nach den folgenden Verordnungen und Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung:
Informationen über geplante oder durchgeführte Änderungen
Weder wurden die für den Netzzugang wesentlichen Dienstleistungen oder Bedingungen geändert, noch ist eine solche Änderung geplant.
Instandhaltungsmaßnahmen
Derzeit sind keine kapazitätsrelevanten Arbeiten geplant.
Veröffentlichungsdaten
Der Netzbetrieb der Stadtwerke Prenzlau GmbH betreibt ein örtliches Erdgasverteilungsnetz und stellt dieses auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (EnWG), der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) vom 25. Juli 2005 sowie der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 1. November 2006 den Netznutzern diskriminierungsfrei zur Verfügung.
Marktgebiet & Netzkarte
Das Netzgebiet der Stadtwerke Prenzlau GmbH befindet sich im Marktgebiet der Trading Hub Europe GmbH. Unsere Netzkunden sind ausschließlich diesem Marktgebiet zugeordnet.
Gemeinsame Gasnetzkarte für Deutschland nach GasNZV § 22:
Zur Gasnetzkarte
Vorgelagertes Netz
Das vorgelagerte Netz wird an allen Netzkopplungspunkten betrieben von:
E.DIS AGLangewahler Straße 60
15517 Fürstenwalde / Spree
Tel.: 03361 70-0
Web: www.e-dis.de
Downloads gemäß GasNEV
Nachfolgend sind die Veröffentlichungsdaten nach § 23 Abs. 4 Nr. 3 - 4 GasNEV und § 27 Abs. 2 Nr. 1 - 5 GasNEV der Stadtwerke Prenzlau GmbH zum Download bereitgestellt.
Netzbeschreibung gem. §20 Abs. 1 lit. 1-4 GasNZV
Die Stadtwerke Prenzlau GmbH betreiben Hoch-, Mittel- und Niederdruck-Gasversorgungsnetze, wobei die Druckstufen wie folgt abgegrenzt sind:
Abrechnungsbrennwerte Gas
Bereich Netz der SW Prenzlau
| Monat | Netzgebiet I | Netzgebiet II | Netzgebiet III | Netzgebiet IV | Netzgebiet V |
|---|---|---|---|---|---|
| Jahr 2026 | |||||
| Januar 2026 | 11,483 | 11,480 | 11,480 | 11,480 | 11,480 |
| Jahr 2025 | |||||
| Dezember 2025 | 11,487 | 11,483 | 11,483 | 11,483 | 11,483 |
| November 25 | 11,528 | 11,520 | 11,520 | 11,520 | 11,520 |
| Oktober 2025 | 11,484 | 11,484 | 11,484 | 11,484 | 11,484 |
| September 25 | 11,374 | 11,376 | 11,376 | 11,376 | 11,376 |
| August 2025 | 11,393 | 11,393 | 11,393 | 11,393 | 11,393 |
| Juli 2025 | 11,391 | 11,391 | 11,391 | 11,391 | 11,391 |
| Juni 25 | 11,422 | 11,422 | 11,422 | 11,422 | 11,422 |
| Mai 25 | 11,422 | 11,422 | 11,422 | 11,422 | 11,422 |
| April 25 | 11,508 | 11,504 | 11,504 | 11,504 | 11,504 |
| März25 | 11,480 | 11,480 | 11,480 | 11,480 | 11,480 |
| Februar 25 | 11,456 | 11,454 | 11,454 | 11,454 | 11,454 |
| Januar 25 | 11,448 | 11,446 | 11,446 | 11,446 | 11,446 |
| Jahr 2024 | |||||
| Dezember 24 | 11,472 | 11,469 | 11,469 | 11,469 | 11,469 |
Für den Standort Prenzlau und Umgebung beträgt die Zustandszahl 0,968.
Grundversorgung
Grundversorger gem. EnWG § 36
§ 36 Energiewirtschaftsgesetz Abs. 2, Satz 1
(2) Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Der Grundversorger im Gasversorgungsnetz des Netzgebietes der Stadtwerke Prenzlau ist vom 01. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 der nachfolgend aufgeführte Energielieferant:
Stadtwerke Prenzlau GmbHFreyschmidtstraße 20
17291 Prenzlau
Das Netzgebiet der Stadtwerke Prenzlau umfasst folgende Stadt-, Orts- und Gemeindeteile:
Stadt Prenzlau Alexanderhof mit Bündigershof und Ewaldshof Blindow Dauer Dedelow mit Ellingen und Steinfurth Güstow mit Mühlhof Klinkow mit Basedow Schönwerder Seelübbe mit Augustenfelde, Dreyershof und Magnushof Stegemannshof Wollenthin
UckerStrom® und Markt
Sollten Sie online noch nicht alle Fragen beantwortet bekommen haben, freuen wir uns, Sie in einem unserer UckerStrom® | Märkte begrüßen zu dürfen. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei allen Anliegen.
Prenzlau
Marktberg 12- Montag
- 08:00 - 16:00 Uhr
- Dienstag
- 08:00 - 18:00 Uhr
- Donnerstag
- 08:00 - 17:00 Uhr
- Freitag
- 08:00 - 13:00 Uhr
Templin
Am Markt 17- Dienstag
- 08:00 - 13:00 Uhr 13:45 - 18:00 Uhr
- Donnerstag
- 08:00 - 13:00 Uhr 13:45 - 17:00 Uhr
- Freitag
- 08:00 - 13:00 Uhr
Lychen
Am Markt 8b- Montag
- 08:00 - 13:00 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr
Ueckermünde
Ueckerstraße 76- Dienstag
- 08:00 - 13:00 Uhr 13:45 - 18:00 Uhr
- Donnerstag
- 08:00 - 13:00 Uhr 13:45 - 17:00 Uhr
- Freitag
- 08:00 - 13:00 Uhr
Strasburg
Am Markt 22- Montag
- 08:00 - 11:30 Uhr 12:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag
- 08:00 - 11:30 Uhr 12:00 - 17:00 Uhr
DIREKT ERREICHBAR
UNSERE KUNDENBÜROS
Prenzlau
UckerStrom | Markt
Marktberg 12
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Templin
UckerStrom | Markt
Am Markt 17
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08:00 - 13:00 Uhr
13:45 - 18:00 Uhr
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13:45 - 17:00 Uhr
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08:00 - 13:00 Uhr
Lychen
UckerStrom | Markt
Am Markt 8b
- Montag
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08:00 - 13:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Ueckermünde
UckerStrom | Markt
Ueckerstraße 76
- Dienstag
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08:00 - 13:00 Uhr
13:45 - 18:00 Uhr
- Donnerstag
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08:00 - 13:00 Uhr
13:45 - 17:00 Uhr
- Freitag
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08:00 - 13:00 Uhr
Strasburg
UckerStrom | Markt
Am Markt 22
- Montag
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08:00 - 11:30 Uhr
12:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag
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08:00 - 11:30 Uhr
12:00 - 17:00 Uhr