SPARTE STROM
Die Stadtwerke Prenzlau setzen sich aktiv für eine nachhaltige Energieversorgung ein und ermöglichen ihren Kunden daher auch, Strom aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Hierbei spielen insbesondere die EEG- und KWK-Anlagen eine wichtige Rolle.
Insgesamt legen die Stadtwerke Prenzlau großen Wert auf eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung. Durch den Ausbau von EEG- und KWK-Anlagen sowie die Förderung von Ökostrom leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und setzen sich für eine nachhaltige Zukunft ein.
SPRECHEN SIE MIT UNS!
Sie bauen sich ein eigenes Zuhause oder möchten modernisieren? Die Stadtwerke Prenzlau begleiten und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben. Die termingerechte Herstellung der Netzanschlüsse setzt insbesondere eine rechtzeitige Planung und Abstimmung voraus. Daher empfehlen wir Ihnen, sich gleich nach Erteilung der Baugenehmigung mit uns in Verbindung zu setzen. Wir beraten Sie und erstellen Ihnen Angebote, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen.
Die fachgerechte und sichere Hauseinführung der Anschlussleitungen für die Versorgungsmedien Strom, Gas, Wasser, Wärme und Telekommunikation ist Aufgabe des Bauherren. Die Stadtwerke Prenzlau setzen hier auf Mehrspartenhauseinführungen (MSH). Aber auch für ein einzelnes Medium haben wir die richtige technische Lösung. Wir sind Ihre Ansprechpartner für alle Netzanschlüsse.
Herstellung Netzanschluss Strom
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Niederspannungsanschlussverordnung
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Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
inklusive gültigem Preisblatt -
Anfrage zur Herstellung eines Netzanschlusses
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Technische Anschlussbedingungen Niederspannung
TAB NS Nord 2023 -
Inbetriebsetzungsanzeige Strom – Installateur
vom Installateur auszufüllen -
Änderung Netzanschluss Strom – Installateur
vom Installateur auszufüllen -
Beiblatt zur TAB NS 2019
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Anmeldung Netzanschluss Strom – Installateur
vom Installateur auszufüllen
Netznutzungsvertrag
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Verträge für die Netznutzung nach Beschluss BK6-17-168
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Preisblätter für den Zugang zum Stromverteilernetz
ab dem 01.01.2026 -
Fiktive Netzentgelte 2026 - typisierte Abnahmefälle
ab dem 01.01.2026 -
Preisblätter für den Zugang zum Stromverteilernetz
ab dem 01.01.2025 -
Preisblätter für den Zugang zum Stromverteilernetz
ab dem 01.01.2024 -
Preisblätter für den Zugang zum Stromverteilernetz
ab dem 01.01.2023 -
Preisblätter für den Zugang zum Stromverteilernetz
ab dem 01.01.2022 -
Referenzpreisblatt 2018 Prenzlau
Messstellenbetreiberverträge für Messstellenbetreiber
im Netz der Stadtwerke Prenzlau GmbH
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Standardvertrag
der Bundesnetzagentur -
Vereinbarung zum Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages
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Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
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Messstellenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen durch den Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Messstellenbetriebsgesetz
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Messstellenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen durch den Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Messstellenbetriebsgesetz
Preisblatt digitale Messtechnik
Hochlastzeitfenster gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
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Hochlast-Zeitfenster für Leistungsbewertung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ab dem 01.01.2026
ab dem 01.01.2026 -
Hochlast-Zeitfenster für Leistungsbewertung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
ab dem 01.01.2025 -
Hochlast-Zeitfenster für Leistungsbewertung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
ab dem 01.01.2024 -
Hochlast-Zeitfenster für Leistungsbewertung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
ab dem 01.01.2023 -
Hochlast-Zeitfenster für Leistungsbewertung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
ab dem 01.01.2022
Mehr- und Mindermengenabrechnung
Veröffentlichungsdaten
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2024
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Veröffentlichungsdaten 2024
ab dem 31.12.2024 -
LGL 2024
ab dem 31.12.2024 -
2023
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Veröffentlichungsdaten 2023
ab dem 31.12.2023 -
LGL 2023
ab dem 31.12.2023 -
2022
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Veröffentlichungsdaten 2022
ab dem 31.12.2022 -
LGL 2022
ab dem 31.12.2022 -
2021
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Veröffentlichungsdaten 2021
ab dem 31.12.2021 -
LGL 2021
ab dem 31.12.2021 -
2020
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Veröffentlichungsdaten 2020
ab dem 31.12.2020 -
LGL 2020
ab dem 31.12.2020 -
2019
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Veröffentlichungsdaten 2019
ab dem 31.12.2019 -
LGL 2019
ab dem 31.12.2019 -
2018
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Veröffentlichungsdaten 2018
ab dem 31.12.2018 -
LGL 2018
ab dem 31.12.2018 -
2017
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Veröffentlichungsdaten 2017
ab dem 31.12.2017 -
LGL 2017
ab dem 31.12.2017 -
2016
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Veröffentlichungsdaten 2016
ab dem 31.12.2016 -
LGL 2016
ab dem 31.12.2016
Individuelle Netzentgelte
Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ist die Stadtwerke Prenzlau GmbH in Abweichung von § 16 StromNEV verpflichtet, einem Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag dieses Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene abweicht. Das individuelle Netzentgelt muss dem besonderen Nutzungsverhalten des betroffenen Netzkunden angemessen Rechnung tragen und darf nicht weniger als 20 Prozent des veröffentlichten Netzentgeltes betragen.
| BNetzA-Geschäftszeichen | gültig ab | gültig bis | Netzentgeltreduzierung vom veröffentlichten Netzentgelt um | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | 2024 | 2025 | |||
| BK4S1-0002682 | 01.01.2015 | 58 % | 19 % | 60 % | |
| BK4S1-0004510 | 01.01.2015 | 31.12.2023 | 0 % | --- | --- |
| BK4S1-0004535 | 01.01.2015 | 32 % | 28 % | 1 % | |
| BK4S1-0004536 | 01.01.2015 | 9 % | 18 % | 13 % | |
| BK4S1-0012599 | 01.01.2024 | --- | 25 % | 25 % | |
| BK4S1-0007817 | 01.01.2018 | 0 % | 7 % | 7 % | |
Lastprofilverfahren
Im Netzgebiet der Stadtwerke Prenzlau GmbH kommt das synthetische Standardlastprofilverfahren zur Anwendung. Die Zuordnung der Entnahmestellen zu den Lastprofiltypen erfolgt durch den Netzbetreiber entsprechend der vorwiegenden Nutzungsart der Entnahmestellen. Die Zuordnung zu einem anderen Standardlastprofil kann durch den Lieferanten unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem Monat zu den beabsichtigten Zeitpunkt der Änderung beantragt werden (Änderungsmeldung). Zur Vermeidung der Zuordnung eines ungerechtfertigten Standardlastprofiltyps wird der Netzbetreiber erforderlichenfalls entsprechende Belege beim Lieferanten anfordern.
Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Standardlastprofile mit einer Frist von einem Monat zu ändern, zu erweitern oder zu ergänzen sowie neue Standardlastprofile einzuführen und die Entnahmestellen ggf. neu zuzuordnen. Der Lieferant wird hierüber rechtzeitig informiert.
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Lastprofil G21
Gewerbebetrieb -
Lastprofil H21 - Haushaltskunde
ohne Dynamisierung -
Lastprofil L21
Landwirtschaftsbetrieb -
Lastprofil B21
Bandlastkunden (8.760 Benutzungsstunden/a) -
Lastprofil D21
Dämmerungsgeführte Anlagen -
Lastprofil N21
Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Nachtspeicherheizung (getrennte Messung) -
Lastprofil N22
Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Nachtspeicherheizung (gemeinsame Messung) -
Lastprofil W21
Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Wärmepumpe (getrennte Messung) -
Lastprofil E0
eMobility ohne Schaltzeiten (Ladesäulen)
Grundversorgung
Grundversorger gem. EnWG § 36
§ 36 Energiewirtschaftsgesetz Abs. 2, Satz 1
(2) Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Der Grundversorger im Stromversorgungsnetz des Netzgebietes der Stadtwerke Prenzlau ist vom 01. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 der nachfolgend aufgeführte Energielieferant:
Stadtwerke Prenzlau GmbHFreyschmidtstraße 20
17291 Prenzlau
Das Netzgebiet der Stadtwerke Prenzlau umfasst folgende Stadt,- Orts- und Gemeindeteile:
Stadt Prenzlau | Alexanderhof mit Bündigershof und Ewaldshof | Blindow | Dauer | Dedelow mit Ellingen und Steinfurth | Güstow mit Mühlhof | Klinkow mit Basedow | Schönwerder | Seelübbe mit Augustenfelde, Dreyershof und Magnushof | Stegemannshof | Wollenthin
UckerStrom® und Markt
Sollten Sie online noch nicht alle Fragen beantwortet bekommen haben, freuen wir uns, Sie in einem unserer UckerStrom® | Märkte begrüßen zu dürfen. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei allen Anliegen.
Prenzlau
Marktberg 12- Montag
- 08:00 - 16:00 Uhr
- Dienstag
- 08:00 - 18:00 Uhr
- Donnerstag
- 08:00 - 17:00 Uhr
- Freitag
- 08:00 - 13:00 Uhr
Templin
Am Markt 17- Dienstag
- 08:00 - 13:00 Uhr 13:45 - 18:00 Uhr
- Donnerstag
- 08:00 - 13:00 Uhr 13:45 - 17:00 Uhr
- Freitag
- 08:00 - 13:00 Uhr
Lychen
Am Markt 8b- Montag
- 08:00 - 13:00 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr
Ueckermünde
Ueckerstraße 76- Dienstag
- 08:00 - 13:00 Uhr 13:45 - 18:00 Uhr
- Donnerstag
- 08:00 - 13:00 Uhr 13:45 - 17:00 Uhr
- Freitag
- 08:00 - 13:00 Uhr
Strasburg
Am Markt 22- Montag
- 08:00 - 11:30 Uhr 12:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag
- 08:00 - 11:30 Uhr 12:00 - 17:00 Uhr
DIREKT ERREICHBAR
UNSERE KUNDENBÜROS
Prenzlau
UckerStrom | Markt
Marktberg 12
- Montag
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08:00 - 16:00 Uhr
- Dienstag
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08:00 - 18:00 Uhr
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08:00 - 17:00 Uhr
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08:00 - 13:00 Uhr
Templin
UckerStrom | Markt
Am Markt 17
- Dienstag
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08:00 - 13:00 Uhr
13:45 - 18:00 Uhr
- Donnerstag
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08:00 - 13:00 Uhr
13:45 - 17:00 Uhr
- Freitag
-
08:00 - 13:00 Uhr
Lychen
UckerStrom | Markt
Am Markt 8b
- Montag
-
08:00 - 13:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Ueckermünde
UckerStrom | Markt
Ueckerstraße 76
- Dienstag
-
08:00 - 13:00 Uhr
13:45 - 18:00 Uhr
- Donnerstag
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08:00 - 13:00 Uhr
13:45 - 17:00 Uhr
- Freitag
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08:00 - 13:00 Uhr
Strasburg
UckerStrom | Markt
Am Markt 22
- Montag
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08:00 - 11:30 Uhr
12:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag
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08:00 - 11:30 Uhr
12:00 - 17:00 Uhr