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SPARTE STROM

Die Stadtwerke Prenzlau setzen sich aktiv für eine nachhaltige Energieversorgung ein und ermöglichen ihren Kunden daher auch, Strom aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Hierbei spielen insbesondere die EEG- und KWK-Anlagen eine wichtige Rolle.

Insgesamt legen die Stadtwerke Prenzlau großen Wert auf eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung. Durch den Ausbau von EEG- und KWK-Anlagen sowie die Förderung von Ökostrom leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und setzen sich für eine nachhaltige Zukunft ein.

Dokumente zum Netzzugang Strom

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Messstellenbetreiberverträge für Messstellenbetreiber
im Netz der Stadtwerke Prenzlau GmbH

Die Messstellenbetreiberrahmenverträge sind Standardverträge, die unter der Internetseite der Bundesnetzagentur unter folgendem Link veröffentlicht sind:

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Hochlastzeitfenster gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Mehr- und Mindermengenabrechnung

Die Preise für die Berechnung der Mehr- und Mindermengen im Bereich SLP können unter folgendem Link eingesehen werden:

Individuelle Netzentgelte

Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ist die Stadtwerke Prenzlau GmbH in Abweichung von § 16 StromNEV verpflichtet, einem Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag dieses Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene abweicht. Das individuelle Netzentgelt muss dem besonderen Nutzungsverhalten des betroffenen Netzkunden angemessen Rechnung tragen und darf nicht weniger als 20 Prozent des veröffentlichten Netzentgeltes betragen.

BNetzA-Geschäftszeichen gültig ab gültig bis Netzentgeltreduzierung vom veröffentlichten Netzentgelt um
2011 2012 2013 2014 2015
BK4-11-702 01.02.2011 31.12.2014 43 % 38 % 31 % 35 % ---
BK4-12-210 01.01.2011 31.12.2014 14 % 13 % 18 % 0 % ---
BK4-12-211 01.01.2011 31.12.2014 29 % 11 % 20 % 0 % ---
BK4-12-2601 01.01.2012 31.12.2014 --- 16 % 0 % 0 % ---
BK4-12-1609 01.01.2012 31.12.2014 --- 27 % 26 % 28 % ---
BK4S1 - 0002682 01.01.2015   --- --- --- --- 33 %
BK4S1 - 0004052 01.01.2015   --- --- --- --- 37 %
BK4S1 - 0004510 01.01.2015   --- --- --- --- 0 %
BK4S1 - 0004535 01.01.2015   --- --- --- --- 27 %
BK4S1 - 0004536 01.01.2015   --- --- --- --- 23 %

Lastprofilverfahren

Im Netzgebiet der Stadtwerke Prenzlau GmbH kommt das synthetische Standardlastprofilverfahren zur Anwendung. Die Zuordnung der Entnahmestellen zu den Lastprofiltypen erfolgt durch den Netzbetreiber entsprechend der vorwiegenden Nutzungsart der Entnahmestellen. Die Zuordnung zu einem anderen Standardlastprofil kann durch den Lieferanten unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem Monat zu den beabsichtigten Zeitpunkt der Änderung beantragt werden (Änderungsmeldung). Zur Vermeidung der Zuordnung eines ungerechtfertigten Standardlastprofiltyps wird der Netzbetreiber erforderlichenfalls entsprechende Belege beim Lieferanten anfordern.

Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Standardlastprofile mit einer Frist von einem Monat zu ändern, zu erweitern oder zu ergänzen sowie neue Standardlastprofile einzuführen und die Entnahmestellen ggf. neu zuzuordnen. Der Lieferant wird hierüber rechtzeitig informiert.

Grundversorgung

Grundversorger gem. EnWG § 36
§ 36 Energiewirtschaftsgesetz
Abs. 2, Satz 1

(2) Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Der Grundversorger im Stromversorgungsnetz des Netzgebietes der Stadtwerke Prenzlau ist vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 der nachfolgend aufgeführte Energielieferant:

Stadtwerke Prenzlau GmbH
Freyschmidtstraße 20
17291 Prenzlau

Das Netzgebiet der Stadtwerke Prenzlau umfasst folgende Stadt,- Orts- und Gemeindeteile:

Stadt Prenzlau | Alexanderhof mit Bündigershof und Ewaldshof | Blindow | Dauer | Dedelow mit Ellingen und Steinfurth Güstow mit Mühlhof | Klinkow mit Basedow | Schönwerder | Seelübbe mit Augustenfelde, Dreyershof und Magnushof | Stegemannshof | Wollenthin

»Haushaltskunden« im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

ALLES RUND UM IHREN NETZZUGANG

Sie bauen sich ein eigenes Zuhause oder möchten modernisieren? Die Stadtwerke Prenzlau begleiten und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben. Die termingerechte Herstellung der Netzanschlüsse setzt insbesondere eine rechtzeitige Planung und Abstimmung voraus. Daher empfehlen wir Ihnen, sich gleich nach Erteilung der Baugenehmigung mit uns in Verbindung zu setzen. Wir beraten Sie und erstellen Ihnen Angebote, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen.

Die fachgerechte und sichere Hauseinführung der Anschlussleitungen für die Versorgungsmedien Strom, Gas, Wasser, Wärme und Telekommunikation ist Aufgabe des Bauherren. Die Stadtwerke Prenzlau setzen hier auf Mehrspartenhauseinführungen (MSH). Aber auch für ein einzelnes Medium haben wir die richtige technische Lösung. Wir sind Ihre Ansprechpartner für alle Netzanschlüsse.

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