Umsetzung der Soforthilfe Dezember für Erdgas- und Wärmekunden

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

die Bundesregierung will Bürgerinnen und Bürger sowie kleinere und mittlere Gewerbebetriebe vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiekosten finanziell entlasten. Dazu hat sie für den Monat Dezember eine Einmalzahlung für Erdgas- und Wärmekunden (nach EWSG § 2 Abs. 1 bis 3 und § 3) vorgesehen. Im Folgenden informieren wir über die Umsetzung der Dezemberentlastung in unserem Haus.

  1.  Sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir Ihren Abschlag für den Monat Dezember für Gas und Wärme nicht abbuchen.
  2. Sollten Sie den Dezemberabschlag überweisen, können Sie auf diesen Vorgang einmalig verzichten.
  3. Ist mit Ihnen für Dezember 2022 keine Vorauszahlung oder Abschlagszahlung vertraglich vereinbart, wird der errechnete Entlastungsbetrag Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben. Ist uns eine gültige Bankverbindung bekannt, zahlen wir Ihnen den Entlastungsbetrag auf Ihr Konto aus (hier SEPA-Lastschriftvereinbarung abschließen).
  4. Eine Barauszahlung in unseren Kundenbüros kann leider nicht erfolgen.

Die Entlastung erfolgt für alle Privatkunden sowie kleine und mittlere Gewerbekunden (<1,5 Mio kWh) automatisch. Verbraucher müssen also keinen Antrag auf Entlastung bei den Gas- oder Wärmelieferanten stellen, um von den Dezember-Soforthilfen für Gas und Wärme zu profitieren.

Die Soforthilfe Dezember wird auf Ihrer nächsten Jahresrechnung im Jahr 2023 eindeutig ausgewiesen.

Wichtig zu wissen: Die Soforthilfe entspricht nicht automatisch Ihrem vollen Abschlag, den Sie im Dezember bezahlen müssten. Der genaue Betrag basiert auf einem besonderen Berechnungsmodell, welches der Gesetzgeber vorgibt. Er errechnet sich aus: 

  • 1/12 des im September prognostizierten Jahresverbrauchs für Gas
  • dem Bruttoarbeitspreis im Dezember und
  • 1/12 des Jahresgrundpreises für Ihren Tarif

Mit dieser Berechnungsformel ist gewährleistet, dass stets ein Zwölftel der tatsächlichen Energiekosten durch die Soforthilfe Dezember gedeckt sind.

Beispiel:

Bei einem Kunden wurde mit Stand September ein Jahresverbrauch von 18.000 kWh vom Energieversorger prognostiziert. Der Arbeitspreis für Gas beträgt im Dezember 10 ct/kWh (brutto). Der Grundpreis für ein Jahr wird im Dezember mit 180 Euro ausgewiesen.

Die Höhe der Soforthilfe Dezember berechnet sich folgendermaßen:

Prognostizierter Verbrauch 18.000 kWh Jahresbetrag 1/12 des Jahresbetrages
Brutto-Arbeitspreis 10 cent/kWh   1.800 Euro   150 Euro
Grundpreis   180 Euro    15 Euro
Soforthilfe Dezember       165 Euro

Bei Wärmekunden wird der Septemberabschlag bzw. 1/12 der Monatsabrechnungen für den Zeitraum Oktober 2021 bis September 2022 mit einem Aufschlag von 20% als Entlastungsbetrag verwendet.

 

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