Eine Frau prüft ihre Stromrechung.
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ACHTUNG: DAS ÄNDERT SICH BEI AN- UND ABMELDUNGEN VON STROMVERTRÄGEN

Stromverträge können ab dem 6. Juni 2025 durch eine rechtliche Vorgabe nicht mehr rückwirkend an- oder abgemeldet werden.

Was genau ändert sich für unsere Kunden?

An- und Abmeldung nur noch im Voraus

Bislang erlaubten viele Stromanbieter An- und Abmeldungen mit bis zu sechs Wochen Rückwirkung. Künftig müssen diese Vorgänge jedoch im Voraus datiert werden – rückwirkende Änderungen sind nicht mehr zulässig.

Unveränderte Vertragsbedingungen

Durch die neuen, angepassten Prozesse bleiben Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen unverändert bestehen. Auch wenn die Bearbeitungszeit für einen Anbieterwechsel künftig nur noch 24 Stunden beträgt, ermöglicht das keinen vorzeitigen Ausstieg aus bestehenden Verträgen. Ein Wechsel ist also weiterhin erst nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit möglich.

Marktlokation gewinnt an Bedeutung

Bisher war vor allem die Zählernummer wichtig für An- und Abmeldungen. Künftig gewinnt auch die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) an Bedeutung. Sie kennzeichnet den Verbrauchsort und wird Ihnen daher künftig öfter im Zusammenhang mit Ihrem Energievertrag begegnen – zum Beispiel bei einem Anbieterwechsel.

Wichtig: Gasverträge sind bisher nicht von der Änderung betroffen.

Gesetzliche Grundlagen für die Änderungen

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen für den Strommarkt in Kraft, die den Ablauf und die Kommunikation zwischen Stromanbietern, Netzbetreibern und weiteren Marktteilnehmern neu strukturieren. Die Bundesnetzagentur hat hierfür neue technische Vorgaben und Fristen festgelegt.

Konkret bedeutet das: Ein Wechsel des Stromanbieters muss künftig innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein – und das an jedem Werktag. Deshalb wird diese Neuerung auch als „Lieferantenwechsel in 24 Stunden“ bezeichnet. Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind mit den neuen Vorgaben nicht mehr erlaubt.

Ziel dieser Veränderungen ist es, den Wettbewerb im Energiemarkt zu fördern und den Wechsel des Stromanbieters für Verbraucher schneller und unkomplizierter zu gestalten.

Die Änderungen ergeben sich aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.

Zu spät an- oder abgemeldet – und nun?

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig um den Abschluss eines neuen Stromvertrags oder die Kündigung Ihres bestehenden Vertrags kümmern, kann das für Sie finanzielle Nachteile haben. Hintergrund ist eine neue Regelung: Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr erlaubt. Das bedeutet, Ihr Stromvertrag beginnt oder endet erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie sich aktiv bei Ihrem Energieversorger melden – und nicht rückwirkend zu einem früheren Datum. Deshalb ist es besonders wichtig, sich frühzeitig um die notwendigen Schritte zu kümmern.

  1. 01

    Ich möchte nur meinen Anbieter oder meinen Tarif wechseln und ziehe nicht um.

    Wenn Sie Ihren Stromtarif oder -anbieter wechseln möchten, ist das nur zu einem zukünftigen Zeitpunkt möglich – ein Wechsel mit rückwirkendem Datum ist nicht mehr erlaubt. Achten Sie dabei unbedingt auf die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags sowie auf dessen Laufzeit, damit der Wechsel reibungslos verläuft.

    Falls Sie bereits Kundin oder Kunde bei uns sind und innerhalb unserer Stromprodukte zu einem neuen Tarif wechseln möchten, ist das in vielen Fällen sogar schon zum nächsten Tag möglich. Schauen Sie gleich nach, welche aktuellen Strom-Tarife wir für Sie bereithalten.

    Wenn Sie von einem anderen Stromanbieter zu uns wechseln möchten, muss Ihr bisheriger Vertrag zunächst fristgerecht gekündigt werden. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig – also vor Ablauf des alten Vertrags – um einen neuen Vertrag bei uns kümmern. Nur so kann die Strombelieferung ohne Unterbrechung und direkt in Ihrem gewünschten Tarif starten. Andernfalls würden Sie vorübergehend automatisch in die Grundversorgung fallen, die in der Regel teurer ist als unsere anderen Tarife.

  2. 02

    Ich ziehe um und melde meinen Vertrag erst nach meinem Einzug an.

    Auch wenn Sie sich noch nicht aktiv bei einem Stromanbieter angemeldet haben, wird Ihre Wohnung zunächst automatisch mit Strom im Rahmen der Grundversorgung versorgt. Diese Grundversorgung ist jedoch in der Regel teurer als andere verfügbare Tarife. Deshalb lohnt es sich, rechtzeitig einen passenden Tarif beim Stromanbieter auszuwählen. Am besten melden Sie sich bereits vor dem Einzug an – so stellen Sie sicher, dass Sie vom ersten Tag an von günstigeren Konditionen profitieren.

  3. 03

    Ich ziehe in eine neue Wohnung und melde mich schon vor dem Umzug bei meinem Stromversorger.

    Wenn Sie uns frühzeitig vor Ihrem Umzug informieren, bleibt ausreichend Zeit, um Ihren Stromvertrag für die bisherige und die neue Adresse korrekt an- bzw. abzumelden. So stellen Sie sicher, dass alles reibungslos verläuft und keine zusätzlichen Kosten entstehen. Besuchen Sie dazu am besten unser Kundenportal und melden Sie uns Ihren Umzug.

  4. 04

    Ich ziehe aus und melde meinen alten Vertrag erst nach meinem Auszug um ab.

    Grundsätzlich sind Sie so lange für die Stromkosten verantwortlich, bis Sie sich offiziell abgemeldet haben – unabhängig davon, ob Sie noch in der Wohnung wohnen oder bereits ausgezogen sind. Damit Sie nicht unnötig weiter zahlen, sollten Sie Ihren Stromanbieter unbedingt schon vor dem Auszug informieren. So kann die Abmeldung rechtzeitig erfolgen und zusätzliche Kosten werden vermieden.

FAQ’s – Antworten auf Ihre Fragen

Was ist die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) und wo finde ich sie?

Die sogenannte Marktlokation beschreibt den Ort, an dem Strom entweder verbraucht (z. B. in einem Haushalt) oder ins Stromnetz eingespeist wird (z. B. durch eine Solaranlage).

An jeder Marktlokation ist ein Stromzähler installiert, der den Energieverbrauch oder die Einspeisung misst. Da dieser Zähler im Laufe der Zeit ausgetauscht werden kann, ändert sich dabei oft auch die Zählernummer.

Damit der Ort der Stromnutzung trotzdem immer eindeutig erkannt werden kann – unabhängig vom Zähler –, erhält jede Marktlokation eine eigene, dauerhafte Identifikationsnummer: die sogenannte MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer).

Diese MaLo-ID besteht aus 11 Ziffern und bleibt immer gleich, auch wenn sich der Zähler ändert. Sie finden Ihre MaLo-ID auf Ihrer letzten Stromrechnung oder Sie können sie direkt bei Ihrem Netzbetreiber erfragen.

Ich ziehe um und möchte dabei meinen Lieferanten wechseln. Kann ich einen bestehenden Vertrag auflösen?

Wenn Sie umziehen, bleibt Ihr Vertrag mit uns in der Regel bestehen und wird auf die neue Adresse übertragen. Eine Beendigung des Vertrags erfolgt nur dann, wenn eine Fortführung am neuen Wohnort nicht möglich ist – etwa bei einem Umzug ins Ausland oder wenn die neue Adresse bereits durch einen bestehenden Stromvertrag versorgt wird, zum Beispiel in einer Wohngemeinschaft.

Ändert sich auch etwas bei der An- und Abmeldung von Gas?

Gasverträge sind bislang nicht von den technischen, neuen Vorgaben betroffen.

Ich bin bereits aus meiner Wohnung ausgezogen und habe versäumt, mich bei Ihnen abzumelden. Was passiert nun?

Auch nach dem Auszug bleiben Sie vertraglich für die Stromkosten verantwortlich, solange der Stromliefervertrag nicht beendet wurde.

Daher unsere Bitte: Informieren Sie uns so früh wie möglich über einen Wohnungswechsel oder eine Kündigung. Ab dem 6. Juni 2025 schreibt das Gesetz vor, dass Stromverträge künftig nur noch im Voraus an- oder abgemeldet werden dürfen. Nachträgliche Änderungen sind dann nicht mehr erlaubt.

Ich habe mich zu spät angemeldet. Was bedeutet das?

Durch die Grundversorgung ist Ihre Stromversorgung in jedem Fall gesichert.

Melden Sie sich bitte umgehend bei uns zur Strombelieferung an, um zu vermeiden, dass Sie über einen längeren Zeitraum ggf. einen höheren Preis für die Grundversorgung zahlen. Gern wählen wir gemeinsam den für Sie optimalen Tarif aus.

Kann man sich noch rückwirkend an- oder abmelden?

Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft: Stromverträge dürfen dann nur noch vor Beginn oder Ende des Bezugszeitraums an- bzw. abgemeldet werden. Eine rückwirkende Änderung des Vertragsstatus ist künftig ausgeschlossen.

Wie lange bin ich für die Zahlung der Stromkosten zuständig, wenn ich ausgezogen bin?

Bis zur Beendigung des Stromliefervertrages sind Sie für die Stromkosten zuständig.

Ich habe bei meinem aktuellen Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Kann ich dennoch den Lieferanten wechseln?

Sie können den Lieferanten nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wechseln.

Wie schnell kann ich meinen Lieferanten wechseln?

Ein Wechsel des Energieversorgers ist meist kurzfristig möglich. Allerdings variieren Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen je nach Anbieter – diese sollten bei einem Wechsel unbedingt beachtet werden.

Im Gesetz steht, dass der werktägliche Lieferantenwechsel in 24 Stunden erst ab dem 1. Januar 2026 möglich sein muss. Warum wird dies nun schon zum 6. Juni 2025 umgesetzt?

Das im Gesetz festgelegte Datum markiert den spätesten Zeitpunkt für die Umsetzung der neuen Vorgaben. Damit diese fristgerecht und einheitlich im gesamten Energiemarkt angewendet werden können, hat die Bundesnetzagentur beschlossen, dass alle notwendigen Änderungen bereits bis zum 6. Juni 2025 erfolgen müssen. Dieser Entscheidung müssen alle Akteure im deutschen Energiemarkt folgen.

UckerStrom® und Markt

Sollten Sie online noch nicht alle Fragen beantwortet bekommen haben, freuen wir uns, Sie in einem unserer UckerStrom® | Märkte begrüßen zu dürfen. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei allen Anliegen.

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