Netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG
Ihr Beitrag zur Energiewende und für mehr Stabilität im Stromnetz der Stadtwerke Prenzlau.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue gesetzliche Regelungen für den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen oder Stromspeichern ab einer Leistung von 4,2 kW. Um das Stromnetz vor lokalen Überlastungen zu schützen, dürfen die Stadtwerke Prenzlau als Ihr lokaler Netzbetreiber diese Anlagen bei drohenden Engpässen kurzzeitig in ihrer Leistung reduzieren (dimmen).
Was im ersten Moment nach Einschränkung klingt, bringt in der Praxis finanzielle Vorteile für Sie mit sich und sichert die Stromversorgung für alle.
Keine Sorge um Ihren Komfort: Ihr normaler Haushaltsbedarf (Beleuchtung, Fernseher, Kochen) bleibt von einer möglichen Drosselung komplett unberührt. Zudem wird Ihrer Anlage immer eine Mindestleistung von 4,2 kW garantiert. Das reicht aus, damit Ihre Wärmepumpe weiterarbeitet oder Ihr E-Auto über Nacht lädt.
Ihre Vorteile: Reduzierte Netzentgelte
Als Betreiber einer neuen, steuerbaren Anlage profitieren Sie im Gegenzug für Ihre Flexibilität von attraktiven Entlastungen. Sie haben die Wahl zwischen zwei verschiedenen Abrechnungsmodulen:
Modul 1: Pauschale Reduzierung
Modul 2: Prozentuale Reduzierung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Anlagen sind genau betroffen?
Die Regelung gilt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt (kW), die nach dem 1. Januar 2024 installiert wurden. Dazu gehören private Ladeeinrichtungen für E-Autos (Wallboxen), Wärmepumpen, stationäre Batteriespeicher sowie Kälte- und Klimaanlagen.
Was muss ich als Betreiber tun?
Bei einer Neuinstallation übernimmt in der Regel Ihr Elektroinstallateur die notwendigen Schritte. Er meldet die steuerbare Verbrauchseinrichtung bei den Stadtwerken Prenzlau an und gibt an, welches Entlastungsmodul (Modul 1 oder Modul 2) Sie gewählt haben.
Bin ich mit meiner bestehenden Alt-Anlage auch betroffen?
Für Bestandsanlagen, die vor dem 1. Januar 2024 angeschlossen wurden, gibt es umfangreiche Übergangsregelungen. Wenn Sie bereits eine Vereinbarung zur Steuerung mit uns haben, bleibt diese bis Ende 2028 bestehen. Ohne bisherige Vereinbarung bleibt Ihre Anlage dauerhaft ausgenommen, es sei denn, Sie entscheiden sich freiwillig für einen Wechsel in das neue System.