Wärmepumpe: Stromkosten reduzieren
Für den Betrieb einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe können unter bestimmten Voraussetzungen gesetzliche Vergünstigungen bei den Stromkosten genutzt werden. Dazu gehören eine Reduzierung bestimmter Umlagen sowie – je nach Voraussetzungen – reduzierte Netzentgelte.
Reduzierung bestimmter Umlagen
Nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) können für den Stromverbrauch einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde reduziert werden.
Voraussetzung ist unter anderem, dass der Strom für den Betrieb der Wärmepumpe bestimmt ist und der Verbrauch über einen eigenen Zählpunkt separat erfasst wird.
Reduzierte Netzentgelte für Wärmepumpen
Für Wärmepumpen können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich reduzierte Netzentgelte nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gelten.
Die Regelung betrifft sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Dafür müssen bestimmte technische und netzseitige Voraussetzungen erfüllt sein.
Häufige Fragen zur Wärmepumpenvergünstigung
Was bedeutet § 22 EnFG für mich?
Wenn Ihre Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt separat vom übrigen Stromverbrauch erfasst wird, kann für den entsprechenden Stromverbrauch die Reduzierung bestimmter Umlagen genutzt werden.
Die Abwicklung erfolgt durch den Stromlieferanten gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber.
Was bedeutet § 14a EnWG?
§ 14a EnWG ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung der Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Dazu können beispielsweise Wärmepumpen gehören.
Voraussetzung ist unter anderem, dass die Anlage die entsprechenden technischen Anforderungen erfüllt und beim zuständigen Netzbetreiber entsprechend berücksichtigt wird.
Benötige ich einen separaten Zähler?
Für die Umlagenreduzierung nach § 22 EnFG ist eine separate Erfassung des Wärmepumpenstroms über einen eigenen Zählpunkt erforderlich.
Bei der Regelung nach § 14a EnWG gelten andere Voraussetzungen. Ob Ihre bestehende Messung dafür geeignet ist, hängt von der jeweiligen Anlage und Netzsituation ab.
Wird mein Strompreis automatisch günstiger?
Nein. Die gesetzlichen Vergünstigungen reduzieren bestimmte Bestandteile der Stromkosten. Wie diese Vorteile im konkreten Stromtarif berücksichtigt werden, hängt von der jeweiligen Tarifgestaltung ab.
Was muss ich als Kunde tun?
Ob für Ihre Wärmepumpe eine Vergünstigung berücksichtigt werden kann, hängt insbesondere von der Messung, dem Anschluss und den technischen Voraussetzungen Ihrer Anlage ab.
Bei Fragen zu Ihrer konkreten Situation können Sie sich an uns wenden.
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