Wärmepumpe: Stromkosten reduzieren

Für den Betrieb einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe können unter bestimmten Voraussetzungen gesetzliche Vergünstigungen bei den Stromkosten genutzt werden. Dazu gehören eine Reduzierung bestimmter Umlagen sowie – je nach Voraussetzungen – reduzierte Netzentgelte.

Reduzierung bestimmter Umlagen

Nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) können für den Stromverbrauch einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde reduziert werden.

Voraussetzung ist unter anderem, dass der Strom für den Betrieb der Wärmepumpe bestimmt ist und der Verbrauch über einen eigenen Zählpunkt separat erfasst wird.

Reduzierte Netzentgelte für Wärmepumpen

Für Wärmepumpen können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich reduzierte Netzentgelte nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gelten.

Die Regelung betrifft sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Dafür müssen bestimmte technische und netzseitige Voraussetzungen erfüllt sein.

Häufige Fragen zur Wärmepumpenvergünstigung

Wenn Ihre Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt separat vom übrigen Stromverbrauch erfasst wird, kann für den entsprechenden Stromverbrauch die Reduzierung bestimmter Umlagen genutzt werden.

Die Abwicklung erfolgt durch den Stromlieferanten gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber.

§ 14a EnWG ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung der Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Dazu können beispielsweise Wärmepumpen gehören.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Anlage die entsprechenden technischen Anforderungen erfüllt und beim zuständigen Netzbetreiber entsprechend berücksichtigt wird.

Für die Umlagenreduzierung nach § 22 EnFG ist eine separate Erfassung des Wärmepumpenstroms über einen eigenen Zählpunkt erforderlich.

Bei der Regelung nach § 14a EnWG gelten andere Voraussetzungen. Ob Ihre bestehende Messung dafür geeignet ist, hängt von der jeweiligen Anlage und Netzsituation ab.

Nein. Die gesetzlichen Vergünstigungen reduzieren bestimmte Bestandteile der Stromkosten. Wie diese Vorteile im konkreten Stromtarif berücksichtigt werden, hängt von der jeweiligen Tarifgestaltung ab.

Ob für Ihre Wärmepumpe eine Vergünstigung berücksichtigt werden kann, hängt insbesondere von der Messung, dem Anschluss und den technischen Voraussetzungen Ihrer Anlage ab.

Bei Fragen zu Ihrer konkreten Situation können Sie sich an uns wenden.

Antrag auf Wärmepumpenvergünstigung stellen

Nutzen Sie für eine schnelle Bearbeitung direkt unser digitales Formular. Füllen Sie Ihren Antrag bequem online aus und übermitteln Sie ihn sicher an uns.

Persönliche Daten

Angaben zum Energiebezug

Angaben zur Anlage (Entnahmestelle)

Rechtliche Bestätigungen

Ihre Daten werden sicher per SSL verschlüsselt übertragen.

Wichtig

UckerStrom®und Markt

Sollten Sie online noch nicht alle Fragen beantwortet bekommen haben, freuen wir uns, Sie in einem unserer UckerStrom® | Märkte begrüßen zu dürfen. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei allen Anliegen.

Prenzlau

Marktberg 12
Montag
08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr

Templin

Am Markt 17
Dienstag
08:00 - 13:00 Uhr 13:45 - 18:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 13:00 Uhr 13:45 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr

Lychen

Am Markt 8b
Montag
08:00 - 13:00 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr

Ueckermünde

Ueckerstraße 76
Dienstag
08:00 - 13:00 Uhr 13:45 - 18:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 13:00 Uhr 13:45 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr

Strasburg

Am Markt 22
Montag
08:00 - 11:30 Uhr 12:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 11:30 Uhr 12:00 - 17:00 Uhr

DIREKT ERREICHBAR

BEREITSCHAFTSDIENST
03984 853-222

UNSERE PRODUKTE

UNSERE KUNDENBÜROS

Prenzlau

UckerStrom | Markt

Marktberg 12

Montag
08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr

Templin

UckerStrom | Markt

Am Markt 17

Dienstag
08:00 - 13:00 Uhr
13:45 - 18:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 13:00 Uhr
13:45 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr

Lychen

UckerStrom | Markt

Am Markt 8b

Montag
08:00 - 13:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr

Ueckermünde

UckerStrom | Markt

Ueckerstraße 76

Dienstag
08:00 - 13:00 Uhr
13:45 - 18:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 13:00 Uhr
13:45 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr

Strasburg

UckerStrom | Markt

Am Markt 22

Montag
08:00 - 11:30 Uhr
12:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 11:30 Uhr
12:00 - 17:00 Uhr